THG-Prämie sichern beim

Autohaus Zondler in Graben-Neudorf.

Sichern Sie sich jetzt Ihre THG-Prämie beim Autohaus Zondler in Graben-Neudorf und profitieren Sie jährlich von einer attraktiven Auszahlung für Ihr Elektrofahrzeug.

Mit der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz – und profitieren gleichzeitig finanziell davon. Dank der gesetzlich geregelten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie sich jedes Jahr eine attraktive Prämie sichern.

Warum gibt es die THG-Quote?

Unternehmen wie Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Da sie ihre Klimaziele oft nicht vollständig selbst erreichen, kaufen sie eingesparte CO₂-Mengen ein – genau hier entsteht die THG-Quote.

So profitieren Sie mit Ihrem Elektroauto.

Mit Ihrem Elektrofahrzeug reduzieren Sie aktiv CO₂-Emissionen. Diese Einsparung können Sie über die THG-Quote zertifizieren lassen und verkaufen. Das Ergebnis: eine jährliche Prämie, die direkt an Sie ausgezahlt wird.

 

Sichern Sie sich jetzt 200 € im Jahr


So kann man sich für die THG-Prämie registrieren:

 
  1. Registrieren Sie Ihr Elektrofahrzeug einfach bei unserem Partner MyGreenCashback.
  2. Dabei ist nur wichtig, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug handelt. Hybridfahrzeuge sind leider nicht zugelassen.
  3. Ob Leasing, Finanzierung oder Kauf ist hingegen nicht entscheidend.
  4. Auch Dienstfahrzeuge können für den CO2-Bonus registriert werden.
  5. Für Privatfahrzeuge ist die CO2-Prämie übrigens komplett steuerfrei!

     

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Wer bekommt die THG-Prämie?

Die THG-Prämie kann von jedem Halter eines Elektrofahrzeugs beantragt werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Weiterhin ist es für die THG-Prämie irrelevant, ob Du das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert hast. Wichtig ist nur, dass Du als Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung eingetragen bist. Die THG-Prämie ist dabei vollkommen unabhängig von bestehenden Förderungen, wie beispielsweise dem Umweltbonus.

Die E-Autoförderung kann jedoch nur für Elektrofahrzeuge und nicht für Hybridfahrzeuge beantragt werden. Solltest Du Dir unsicher sein, welche Art von Fahrzeug Du besitzt, so kannst Du das einfach in der Zulassungsbescheinigung nachprüfen. Du erhältst nur Geld für Dein E-Auto, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Bereich P3 das Wort “Elektro” steht und im Bereich 10 die Zahlen “0004”. Diese Felder geben übrigens die Art des Kraftstoffs an.